Das Chiemseehospiz nimmt Menschen über 17 Jahren, mit fortgeschrittener und fortschreitender Erkrankung auf, die nur eine sehr begrenzte Lebenserwartung haben, bei denen keine Aussicht auf Heilung besteht, eine palliativ-pflegerische bzw. palliativ-medizinische Versorgung notwendig ist und eine Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V nicht erforderlich ist. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Betreuung zuhause nicht mehr sichergestellt werden kann und auch durch eine stationäre Pflegeeinrichtung nicht adäquat abgedeckt werden kann. Die Einweisung erfolgt über den Hausarzt, oder Ärzte aus dem Krankenhaus.
Aufnahmekriterien sind
eine progrediente, weit fortgeschrittene Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung (von wenigen Tagen, Wochen oder Monaten), wie onkologische Erkrankungen mit Symptomlast, AIDS, neurologische Erkrankungen, Nieren-, Herz-oder Lungenerkrankung im Endstadium.
Aufklärung über Erkrankung und deren Prognose (Patient bzw. auch rechtliche Vertretung)
Einverständnis des Betroffenen zur Aufnahme im Hospiz
ambulante Versorgungsmöglichkeiten sind abgeklärt und ausgeschöpft, die Versorgungsmöglichkeit im Heim ist aufgrund der aktuellen oder zu erwartenden hohen Versorgungsanforderung ausgeschlossen und/ oder aufgrund der Situation und Symptomlast nicht angemessen
Aufnahmeprocedere
telefonische Anfrage, ob ein Hospizplatz frei ist
Fax an uns mit Notwendigkeitsbescheinigung, die der einweisende Arzt ausfüllt und Antrag nach §39a, die der Betroffene oder sein/e Bevollmächtigte/r ausfüllt
suchen eines neuen Hausarztes vor Ort, falls der bisherige die Betreuung im Chiemseehospiz in Bernau nicht übernimmt
die Aufnahme erfolgt nach Genehmigung durch die Krankenkasse
Das Chiemseehospiz möchte Menschen, egal welcher Herkunft oder Religion, die diese Kriterien erfüllen, ein sicheres Zuhause für die letzte Lebensphase bieten.
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