02
Okt

Landrat Kern zeigt starkes Engagement für Schwerstkranke und Sterbende

Bad Reichenhall | Es ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Versorgung von Betroffenen und deren Angehörigen. Landrat Bernhard Kern unterzeichnet gemeinsam mit dem Steuerkreis der Hospiz- und Palliativregion Berchtesgadener Land die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen.

Mit der Unterzeichnung der Charta bekennt sich Landrat Kern zu den Grundsätzen und Zielen der Charta, die sich für eine humane und würdige Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen einsetzen. Dies stellt einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung von Betroffenen und zur Unterstützung der Familien dar, die Hilfe und Begleitung benötigen.

„Die letzte Lebensphase und das Sterben eines Menschen zu begleiten und Trauernden zur Seite zu stehen, ist eine anspruchsvolle aber auch besonders wichtige Aufgabe. Mit der Unterzeichnung der Charta unterstreichen wir die große Bedeutung der darin verankerten Leitsätze für unsere Gemeinschaft. Mein aufrichtiger Dank geht an alle, die sich im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung für unsere Mitmenschen einsetzen und so den Weg für die Betroffenen und ihre Angehörigen ein weniger leichter machen“, bekräftigt Landrat Kern bei der Unterzeichnung.

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Text: © Lena Zimmermann HPN und LRA BGL

Bild: © LRA BGL

 

Aufnahme im Chiemseehospiz Bernau

Das Chiemseehospiz nimmt Menschen über 17 Jahren, mit fortgeschrittener und fortschreitender Erkrankung auf, die nur eine sehr begrenzte Lebenserwartung haben, bei denen keine Aussicht auf Heilung besteht, eine palliativ-pflegerische bzw. palliativ-medizinische Versorgung notwendig ist und eine Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V nicht erforderlich ist. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Betreuung zuhause nicht mehr sichergestellt werden kann und auch durch eine stationäre Pflegeeinrichtung nicht adäquat abgedeckt werden kann. Die Einweisung erfolgt über den Hausarzt, oder Ärzte aus dem Krankenhaus.

Aufnahmekriterien sind

eine progrediente, weit fortgeschrittene Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung (von wenigen Tagen, Wochen oder Monaten), wie onkologische Erkrankungen mit Symptomlast, AIDS, neurologische Erkrankungen, Nieren-, Herz-oder Lungenerkrankung im Endstadium.

Aufklärung über Erkrankung und deren Prognose (Patient bzw. auch rechtliche Vertretung)

Einverständnis des Betroffenen zur Aufnahme im Hospiz

ambulante Versorgungsmöglichkeiten sind abgeklärt und ausgeschöpft, die Versorgungsmöglichkeit im Heim ist aufgrund der aktuellen oder zu erwartenden hohen Versorgungsanforderung ausgeschlossen und/ oder aufgrund der Situation und Symptomlast nicht angemessen

Aufnahmeprocedere

telefonische Anfrage, ob ein Hospizplatz frei ist
Fax an uns mit Notwendigkeitsbescheinigung, die der einweisende Arzt ausfüllt und Antrag nach §39a, die der Betroffene oder sein/e Bevollmächtigte/r ausfüllt
suchen eines neuen Hausarztes vor Ort, falls der bisherige die Betreuung im Chiemseehospiz in Bernau nicht übernimmt
die Aufnahme erfolgt nach Genehmigung durch die Krankenkasse
Das Chiemseehospiz möchte Menschen, egal welcher Herkunft oder Religion, die diese Kriterien erfüllen, ein sicheres Zuhause für die letzte Lebensphase bieten.

Kontakt und Anfahrt zum Chiemseehospiz Bernau

CHIEMSEEHOSPIZ BERNAU
Baumannstraße 56
83233 Bernau

Tel.: 08051-96 18 55-0
Fax.: 08051-96 18 55-77