26
Nov

„Schönes Amt“

Bernau | Im Rahmen der zweiten heurigen Verwaltungsratssitzung bei der Chiemseehospiz Bernau gKU stand entsprechend der Satzung die Neuwahl des Vorstandes nach fünf Jahren an. Nachdem eine Wiederwahl zulässig ist, übertrugen die Verwaltungsräte mit den Vertretern aus den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein und Rosenheim sowie von der Stadt Rosenheim das Amt weiterhin an Stefan Scheck. Der Wiedergewählte sagte nach der Sitzung: „Ich freue mich sehr, dass ich dieses schöne Amt für weitere fünf Jahre bekleiden darf.“

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Foto: Kamen bei der Verwaltungsratssitzung des Chiemseehospiz Bernau zusammen: (von links) Dr. Wolfgang Krämer (Landratsamt Traunstein), Bernhard Kern (Landrat Berchtesgadener Land), Vorsitzender Stefan Scheck und Verwaltungsratsvorsitzender und Rosenheims Landrat Otto Lederer.

Text: © Hötzelsperger

Bild: © Hötzelsperger

Aufnahme im Chiemseehospiz Bernau

Das Chiemseehospiz nimmt Menschen über 17 Jahren, mit fortgeschrittener und fortschreitender Erkrankung auf, die nur eine sehr begrenzte Lebenserwartung haben, bei denen keine Aussicht auf Heilung besteht, eine palliativ-pflegerische bzw. palliativ-medizinische Versorgung notwendig ist und eine Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V nicht erforderlich ist. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Betreuung zuhause nicht mehr sichergestellt werden kann und auch durch eine stationäre Pflegeeinrichtung nicht adäquat abgedeckt werden kann. Die Einweisung erfolgt über den Hausarzt, oder Ärzte aus dem Krankenhaus.

Aufnahmekriterien sind

eine progrediente, weit fortgeschrittene Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung (von wenigen Tagen, Wochen oder Monaten), wie onkologische Erkrankungen mit Symptomlast, AIDS, neurologische Erkrankungen, Nieren-, Herz-oder Lungenerkrankung im Endstadium.

Aufklärung über Erkrankung und deren Prognose (Patient bzw. auch rechtliche Vertretung)

Einverständnis des Betroffenen zur Aufnahme im Hospiz

ambulante Versorgungsmöglichkeiten sind abgeklärt und ausgeschöpft, die Versorgungsmöglichkeit im Heim ist aufgrund der aktuellen oder zu erwartenden hohen Versorgungsanforderung ausgeschlossen und/ oder aufgrund der Situation und Symptomlast nicht angemessen

Aufnahmeprocedere

telefonische Anfrage, ob ein Hospizplatz frei ist
Fax an uns mit Notwendigkeitsbescheinigung, die der einweisende Arzt ausfüllt und Antrag nach §39a, die der Betroffene oder sein/e Bevollmächtigte/r ausfüllt
suchen eines neuen Hausarztes vor Ort, falls der bisherige die Betreuung im Chiemseehospiz in Bernau nicht übernimmt
die Aufnahme erfolgt nach Genehmigung durch die Krankenkasse
Das Chiemseehospiz möchte Menschen, egal welcher Herkunft oder Religion, die diese Kriterien erfüllen, ein sicheres Zuhause für die letzte Lebensphase bieten.

Kontakt und Anfahrt zum Chiemseehospiz Bernau

Chiemseehospiz gKU
Baumannstraße 56
83233 Bernau

Tel.: 08051-96 18 55-0
Fax.: 08051-96 18 55-77